Die Verhandlung zur zweiten Donaubrücke in Mauthausen am Bundesverwaltungsgericht ist abgeschlossen. Wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichten, deutet vieles darauf hin, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht neu durchgeführt werden muss. Ein zuvor kritischer Gutachter zeigte sich nach ergänzten Projektunterlagen mit den vorgesehenen Schutzmaßnahmen – insbesondere für den Mittelspecht – zufrieden. Das Urteil des Gerichts wird in den kommenden Wochen schriftlich ergehen.
Vertreter des Landes Oberösterreich bewerteten den Verlauf der Verhandlung positiv. Zwar ist mit zusätzlichen Auflagen, etwa im Bereich Lärm- und Artenschutz, zu rechnen, diese gelten jedoch als umsetzbar. Nach einer positiven Entscheidung wird die Realisierung der neuen Brücke laut Land dennoch rund fünf Jahre bis zur Verkehrsfreigabe in Anspruch nehmen.
Warum diese Entscheidung für die Region entscheidend ist
Aus unserer Sicht markiert der abgeschlossene Verhandlungstag einen wichtigen Moment im Verfahren. Dass eine Neuauflage der Umweltverträglichkeitsprüfung nach derzeitigem Stand nicht absehbar ist, werten wir als positives Signal, da dadurch weitere erhebliche Verzögerungen vermieden werden könnten.
Gleichzeitig zeigt der weiterhin lange Zeithorizont bis zur Fertigstellung, wie dringend eine verlässliche Perspektive für die Region notwendig ist – insbesondere vor dem Hintergrund der bereits feststehenden dreimonatigen Sperre der bestehenden Donaubrücke im Sommer 2028. Entscheidend ist nun, dass das schriftliche Urteil rasch vorliegt und anschließend konsequent weitergearbeitet wird. Wir werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und transparent darüber informieren.
Hier geht’s zum Bericht der OÖNachrichten:https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/positive-signale-am-hoechstgericht-fuer-die-donaubruecke-mauthausen;art4,4120715?utm_source=browser&utm_medium=push-notification&utm_campaign=cleverpush-1766418168
